Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden um 17,6 gesunken
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden vor einer Zuweisung in die Kommunen zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwenigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2024 lebten 22.110 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 4,0 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden ist um 17,6 % und damit deutlich stärker gesunken.
Wie Kommunen auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagieren können, war Thema einer sechsteiligen digitalen Veranstaltungsreihe der NRW.BANK in Zusammenarbeit mit dem Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen. In regional zugeschnittenen Terminen wurden aktuelle Entwicklungen und Prognosen zu Pflege, Wohnen, medizinischer Versorgung und Finanzierung diskutiert. Zentrale Erkenntnis: Es braucht Investitionen in barrierefreien Wohnraum, eine stärkere soziale Infrastruktur und nachhaltige finanzielle Spielräume für Kommunen. Die Veranstaltungsreihe erreichte rund 300 Teilnehmende. Eine Fortsetzung erfolgt beim NRW.BANK-Kolloquium am 12. November 2025.
In Nordrhein-Westfalen wächst die Zahl älterer Menschen stark an. Bis 2050 wird ein sehr starker Anstieg der hochaltrigen Menschen ab 75 Jahren erwartet. Gleichzeitig fehlt es an altersgerechtem Wohnraum und medizinischer Versorgung. Der demografische Wandel ist damit nicht nur eine gesellschaftliche Herausforderung, sondern auch eine kommunale Bewährungsprobe.
Düsseldorf (IT.NRW). Die Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 um 7,6 % gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt auf Basis von Daten des Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) mitteilt, erhöhten sich dabei die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich versicherter Personen um 8,9 % und die für privat versicherte Personen um 8,0 %. Die Aufwendungen für Altenwohnheime oder betreutes Wohnen stiegen indes um 4,9 %.
| Preisentwicklung für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen Nordrhein-Westfalens Verbraucherpreisindex NRW (Basis 2020 = 100) |
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| Merkmal | Veränderung des Preisindex in Prozent |
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| Jahr 2020/2021*) |
Jahr 2021/2022*) |
Jahr 2022/2023*) |
Jahr 2023/2024*) |
1. Halbjahr 2024/2025**) |
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| Dienstleistungen in Altenwohnheime u.ä. Einrichtungen | +3,8 | −5,2 | +6,0 | +9,2 | +7,6 |
| davon | |||||
| Aufwendung für Altenwohnheim oder betreutes Wohnen | +2,0 | +2,2 | +3,8 | +6,2 | +4,9 |
| Stationäre Pflege, privat Versicherte | +2,9 | +1,0 | +4,6 | +11,5 | +8,0 |
| Stationäre Pflege, gesetzlich Versicherte | +4,7 | −8,9 | +7,1 | +10,5 | +8,9 |
| *) Jahresdurchschnitt **) Halbjahresdurchschnitt, berechnet auf Grundlage der Monate Januar bis Juni |
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Im Fünfjahresvergleich zeigt sich, dass die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich Versicherter zwischen 2020 und 2024 um 12,9 % gestiegen sind. Der höchste Preisanstieg zum Vorjahr wurde dabei im Jahr 2024 gemessen (+10,5 %). Zwischen den Jahren 2021 und 2022 kam es zu einem Preisrückgang, maßgeblich dafür war die Pflegereform 2021. Die Preise für die stationäre Pflege privat Versicherter stieg zwischen 2020 und 2024 mit 21,2 % überdurchschnittlich stark an. Zum Vergleich: Die Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und Pflegeeinrichtungen insgesamt erhöhten sich um 13,9 %.