
Gewerbetreibende haben im Jahr 2024 rund 17,0 Milliarden Euro an Gewerbesteuer an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gezahlt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,3 % mehr als im Jahr zuvor. 2023 hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,4 Milliarden Euro gelegen.
Rein rechnerisch lag das Gewerbesteueraufkommen bei 942 Euro pro Kopf
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung lag das Gewerbesteueraufkommen der Kommunen in NRW im Jahr 2024 bei 941,67 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.570,32 Euro), Köln (1.717,68 Euro) und Münster (1.152,39 Euro). Die niedrigsten Einzahlungen hatten Herne (476,59 Euro) und Bottrop (503,09 Euro) aus dem Ruhrgebiet sowie Leverkusen (509,03 Euro) aus dem Rheinland.
Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein im Kreis Mettmann (3.858,20 Euro), Attendorn im Märkischen Kreis (2.762,65 Euro) und Neunkirchen im Kreis Olpe (2.588,06 Euro) die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer. Die niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Dahlem im Rhein-Erft-Kreis mit −394,73 Euro ermittelt. Es folgten Odenthal im Oberbergischen Kreis mit −198,77 Euro und Bedburg im Rhein-Erft-Kreis mit −242,19 Euro je Einwohner/-in. Ein negatives Gewerbesteueraufkommen in einer Kommune tritt auf, wenn die Kommune Steuerrückzahlungen an Gewerbetreibende leisten muss und diese höher sind, als das gesamte restliche Gewerbesteueraufkommen. Dies kann der Fall sein, wenn die Steuervorauszahlungen von großen Gewerbesteuerzahlern die tatsächliche Steuerschuld – evtl. auch von mehreren Jahren – übersteigen.
NRW-Kommunen zahlten 1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder
Über die Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser betrug in den Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro.
Methodische Hinweise
Die genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik. Diese Statistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden.
Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, für die die Kommunen das Hebesatzrecht haben. Laut Gewerbesteuergesetz muss mindestens ein Hebesatz von 200 % festgesetzt werden.