Steuerpläne des Bundes verschärfen kommunale Finanznot
Städte und Gemeinden in NRW befürchten starken Einbruch ihrer Einnahmen
Am 4. Juni 2025 beschloss das Bundeskabinett Steuerentlastungen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Insbesondere die geplanten Sonderabschreibungen für Investitionen treffen die Kommunen unverhältnismäßig hart. „Wir schätzen, dass die Städte und Gemeinden nach den Plänen des Bundes bis ins Jahr 2029 rund 13,5 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen werden. Bis 2028 verlieren die Kommunen sogar mehr Steuereinnahmen als Bund oder Länder. Für uns stellt das keine faire und angemessene Verteilung der Lasten dar“, mahnt Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, an.
„Wir gehen davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren allein die Kommunen in NRW Mindereinnahmen von mehr als drei Milliarden Euro verkraften müssen. Das verschärft die Finanznot von Städten und Gemeinden ungemein. Für viele kommunale Haushalte ist das nicht mehr zu verkraften. Eine Kompensation des Bundes ist daher dringendst geboten“, fordert Landscheidt.
Die aktuelle Mai-Steuerschätzung hatte kürzlich offengelegt, dass die Kommunen in den Jahren 2025-2029 bereits mit steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 27 Milliarden Euro rechnen müssen. „Viele Kommunen befinden sich in einer historisch schwierigen Finanzlage. Wenn jetzt unter anderem durch den sogenannten ‚Investitionsbooster‘ Einnahmen weiter einbrechen, dann droht Handlungsunfähigkeit auf kommunaler Ebene“, ordnet Landscheidt ein.
Grundsätzlich begrüßt Landscheidt den Willen der Bundesregierung, die Konjunktur in Deutschland anzuschieben. Allerdings dürften die Maßnahmen die Kommunen nicht belasten. „Das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘, welches so im Koalitionsvertrag von Union und SPD klar formuliert ist, bedeutet hier: ,Wer Wohltaten zu Lasten Dritter verteilt, ist zur Kompensation verpflichtet.‘ Der Bund muss also dafür sorgen, dass den Städten und Gemeinden die steuerlichen Mindereinnahmen unbürokratisch ausgeglichen werden. Das heißt ebenfalls, dass Geld zusätzlich zum Sondervermögen fließen muss. Denn das Sondervermögen möchten wir angesichts des Investitionsrückstands von mindestens 50 Milliarden Euro in NRW selbstverständlich zweckgebunden einsetzen“, erläutert Landscheidt.
Die aktuelle Steuerschätzung vom Mai 2025 geht von geringeren Steuereinnahmen für die öffentlichen Haushalte aus als noch im vergangenen Herbst. Kurz zuvor hatte das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Kommunen in Deutschland im Jahr 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnen mussten. In NRW hat sich das Minus von 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 6,8 Milliarden in 2024 verdreifacht.
"Die Ausgabenlast für die Städte und Gemeinden in NRW ist ungemein angestiegen und derzeit ist kein Ende des Trends abzusehen. Die Lücken in vielen Haushalten werden größer und größer, trotz gewaltiger Sparanstrengungen. Die nun in der Steuerschätzung prognostizierten Mindereinnahmen verschärfen die Finanznot auf kommunaler Ebene drastisch. Bund und Land müssen dem entgegensteuern und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen auf die Beine stellen", erklärt Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
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Die direkte Demokratie wird in Deutschlands Städten und Gemeinden gelebt: An jedem Sonntag stimmt die Bevölkerung statistisch gesehen in zwei bis drei Kommunen über eine lokalpolitische Frage ab. Oft geht es dabei um Wirtschaftsprojekte wie Hotels, Einkaufszentren oder Windparks, um öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Bäder und um Verkehrsprojekte wie Umgehungsstraßen, Radverkehrsinfrastruktur und Fußgängerzonen.
Das geht aus dem Bürgerbegehrensbericht 2025 hervor, den der Fachverband Mehr Demokratie am heutigen Mittwoch (21.5.) vorgestellt hat. In NRWs Städten, Gemeinden und Kreisen gab es bisher 936 Bürgerbegehren und 36 Ratsreferenden (Rats- respektive Kreistagsbürgerentscheide). Sie mündeten in 305 Bürgerentscheide. Zudem wurden 148 Bürgerbegehren von der Politik übernommen. 2024 wurde in NRW 26 Bürgerbegehren und vier Ratsreferenden initiiert, daraus resultierten fünf Bürgerentscheide. Was die zulässigen Themen betrifft, erhält NRW von Mehr Demokratie die Schulnote 3-. Die Unterschriftenquoten sind niedrig bis durchschnittlich, die Zustimmungsquoten ist mittel bis hoch.