* Kreisfreie Städte mit höherer Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte als Kreise im Jahr 2024.
* Vergleichsmöglichkeiten zwischen einzelnen Kommunen im Zeitraum von 2019 bis 2024.
* Interaktive Karten und Diagramme zur Gesamtverschuldung sowie zu Liquiditäts- und Investitionskrediten.
Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter
https://www.it.nrw/nrw-neue-interaktive-anwendung-zeigt-struktur-und-entwicklung-der-schulden-jeder-kommune-127701
Düsseldorf (IT.NRW). Die Kommunen Nordrhein-Westfalens hatten in ihren Kernhaushalten Ende 2024 Schulden in Höhe von durchschnittlich 3.075 Euro je Einwohner/-in. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die kreisfreien Städte im Durchschnitt mit 4.145 Euro pro Kopf verschuldet. Die Kreise kamen dagegen auf Schulden in Höhe von 2.287 Euro je Einwohner/-in. Zu den Kreisen zählen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden inklusive der jeweiligen Kreisverwaltung.
- Zahl der von den Kommunen untergebrachten Leistungsbeziehenden um 17,6 % gesunken.
- Syrien und Türkei sind die häufigsten Herkunftsländer.
- Knapp ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig.
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2024 haben 88.555 Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, sogenannte Regelleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15.095 Personen bzw. 14,6 % weniger als ein Jahr zuvor.
Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden um 17,6 gesunken
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden vor einer Zuweisung in die Kommunen zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwenigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2024 lebten 22.110 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 4,0 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden ist um 17,6 % und damit deutlich stärker gesunken.
Wie Kommunen auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagieren können, war Thema einer sechsteiligen digitalen Veranstaltungsreihe der NRW.BANK in Zusammenarbeit mit dem Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen. In regional zugeschnittenen Terminen wurden aktuelle Entwicklungen und Prognosen zu Pflege, Wohnen, medizinischer Versorgung und Finanzierung diskutiert. Zentrale Erkenntnis: Es braucht Investitionen in barrierefreien Wohnraum, eine stärkere soziale Infrastruktur und nachhaltige finanzielle Spielräume für Kommunen. Die Veranstaltungsreihe erreichte rund 300 Teilnehmende. Eine Fortsetzung erfolgt beim NRW.BANK-Kolloquium am 12. November 2025.
In Nordrhein-Westfalen wächst die Zahl älterer Menschen stark an. Bis 2050 wird ein sehr starker Anstieg der hochaltrigen Menschen ab 75 Jahren erwartet. Gleichzeitig fehlt es an altersgerechtem Wohnraum und medizinischer Versorgung. Der demografische Wandel ist damit nicht nur eine gesellschaftliche Herausforderung, sondern auch eine kommunale Bewährungsprobe.