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Steuerung bei Windenergieausbau entscheidend für Akzeptanz

Düsseldorf/Berlin – Die NRW-Landräte begrüßen das schnelle Handeln des Bundes, um einen ungeregelten Wildwuchs beim Ausbau der Windenergie zu verhindern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern.

„Die NRW-Kreise setzen sich seit der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes intensiv dafür ein, den Windenergieausbau voranzutreiben und das Verständnis für die Transformation vor Ort zu fördern“, betonte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), bei der Landräte-konferenz in Berlin. Damit dies gelingt, müssen Rechtslücken geschlossen und Wildwuchs verhindert werden.

„Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist ein wichtiger Schritt, um die Steuerungswirkung der Regionalpläne in NRW zu sichern und Wildwuchs zu verhindern“, erklärte Gericke. Allein in NRW lägen etliche Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der Windvorrangflächen der Regionalpläne vor. „Mit der bundesgesetzlichen Regelung können die Kommunen dem ungeregelten Wildwuchs nun Einhalt gebieten“, so Gericke. Dass noch vor der Sommerpause in dieser Frage Klarheit geschaffen wurde, ist ein wichtiges Signal für die Menschen vor Ort.

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NRW beschließt Reformpaket für die Kommunen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9. Juli 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/13836) mit dem dazugehörigen Änderungsantrag (Drucksache 18/14712) verabschiedet. 

Damit wird das Kommunalverfassungsrecht umfassend modernisiert – vor allem mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 und die langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Das Ziel ist eine handlungsfähigere, bürgernähere und effizientere Kommunalpolitik.

KPV/NRW war an diesem Reformprozess maßgeblich beteiligt. 

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NRW-Kommunen: Hundesteueraufkommen steigt 2024 auf 130 Millionen Euro


         * Einzahlungen waren um 2 % höher als im Vorjahr.
         * Rein rechnerisch flossen 7,16 Euro an Hundesteuer je Einwohner/-in in die kommunalen Kassen.
         * Unter den kreisfreien Städten hatten Remscheid, Solingen und Mülheim an der Ruhr die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen.

Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter
 https://www.it.nrw/nrw-kommunen-hundesteueraufkommen-steigt-2024

Düsseldorf (IT.NRW). In die Kassen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 fast 130 Millionen Euro an Hundesteuer geflossen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2 % mehr als im Vorjahr (2023: 127 Millionen Euro). Die genannten Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik, deren Gegenstand die Ein- und Auszahlungen der Kommunen sind. Die Statistik enthält keine Informationen zur Anzahl der Steuerpflichtigen, ihrer Hunde und der Steuerlast je Hundehalter/-in.

Rein rechnerisch flossen 7,16 Euro Hundesteuer pro Kopf in die Kassen der Kommunen

Auf NRW-Ebene lagen die Einzahlungen 2024 rein rechnerisch bei 7,16 Euro pro Einwohner/-in. Unter den kreisfreien Städten wurden die höchsten Einzahlungen aus der Hundesteuer pro Kopf für die Städte Remscheid mit 10,25 Euro, Solingen mit 10,14 Euro und Mülheim an der Ruhr mit 9,48 Euro ermittelt. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Aachen (4,28 Euro), Düsseldorf (4,39 Euro) und Leverkusen (4,49 Euro).

Daten der Abbildung
https://www.it.nrw/system/files/media/document/file/201_25.xlsx

Unter den kreisangehörigen Gemeinden hatten die höchsten Einzahlungen je Einwohner/-in die Gemeinden Titz im Kreis Düren mit 15,10 Euro, Hellenthal im Kreis Euskirchen mit 14,64 Euro und Niederkrüchten im Kreis Viersen mit 14,24 Euro. Die niedrigsten Werte lagen für Ahlen im Kreis Warendorf (0,96 Euro), Verl im Kreis Gütersloh (2,05 Euro) und Augustdorf im Kreis Lippe (2,85 Euro) vor.

Methodische Hinweise

Die Kassenstatistik stellt sehr aktuelle Ergebnisse bereit, die den Stand zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals abbilden. Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen unter
https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben, entsprechend sind die Hundehalter/-innen steuerpflichtig. Die Kommune erlässt eine Hundesteuersatzung, in der die zu zahlende Steuer i. d. R. nach Anzahl und Gefährlichkeit der Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) festgelegt ist. Diese Regelungen können über die Kommunen hinweg sehr unterschiedlich sein, sodass sich über die Höhe des Steueraufkommens keine Rückschlüsse über die Anzahl der Tiere in der jeweiligen Kommune ziehen lassen.