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Kommunen wollen viele Sportstätten offenhalten

Laut einer aktuellen Sonderbefragung im Rahmen des „KfW-Kommunalpanel 2025“ streben Kommunen an, so viele Sportstätten wie möglich weiterhin offen zu halten, um ihr vielfältiges Angebot zu sichern. Dieses Ziel wird jedoch angesichts des Investitionsrückstands in Sportstätten zunehmend schwieriger.


• Kommunen in Deutschland betreiben weiterhin trotz finanzieller Nöte eine breite Palette an Sportstätten
• Mehr als ein Drittel warnt jedoch vor Reduzierung des Angebots in den kommenden Jahren
• Investitionsrückstand bei gedeckten Sportstätten am höchsten

Berlin. Die Kommunen in Deutschland halten bislang trotz steigender finanzieller Widrigkeiten am Betrieb ihrer Sportstätten fest. Im Jahr 2024 verfügten 94 Prozent der Kommunen über Sporthallen und 92 Prozent über Sportplätze. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen betrieben zudem eigene Freibäder und 46 Prozent Hallenbäder. Zudem ist in zwei Dritteln der Kommunen, in denen es 2024 Sporthallen oder Sportplätze gab, die Anzahl der Sportstätten in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben. Jeweils etwa ein Viertel der Kommunen hat in den letzten Jahren sogar neue Sporthallen oder Sportplätze gebaut. 60 Prozent der Kommunen berichten, dass sich die Zahl ihrer Hallenbäder seit 2014 erhöht hat, bei den Freibädern sind es 54 Prozent.

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2024 sank die Zahl der Widersprüche, die der Klagen stieg geringfügig an Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,8 Prozent


Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widersprüche in den Jobcentern ein – das sind 2.002 weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von 47.934 auf 48.785.

Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Entscheidungen zur Berechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen/Vermögen sowie der Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld eingelegt. Die meisten Widersprüche fallen unter die Kategorie „Sonstiges“, die verschiedene Gründe, wie beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen, das Abführen von Geldleistungen an andere Behörden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.

Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurden etwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen des Sanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wieder mehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl der Klagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).
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LVR setzt Ausgleichsrücklage zur Entlastung der rheinischen Städte und Kreise ein

Kämmerer bringt Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 in die Landschaftsversammlung ein / Verwaltungsvorschlag sieht Umlagesätze von 16,20 Prozent in 2025 und 16,40 Prozent in 2026 vor

Köln./Rheinland. 11. Dezember 2024. Der Kämmerer des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Tilman Hillringhaus, hat in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung Rheinland den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 eingebracht. Der Verwaltungsentwurf schlägt eine Landschaftsumlage von 16,20 % für 2025 und 16,40 % für 2026 vor.

Um diese Umlagesätze darstellen zu können, plant der LVR seine Ausgleichsrücklage in den kommenden beiden Jahren weitestgehend aufzuzehren und unternimmt erhebliche Konsolidierungsanstrengungen. Hierdurch entlastet der LVR seine 26 Mitgliedskörperschaften spürbar.

„Der LVR steht zu seiner Verantwortung“, betonte Hillringhaus. „Wir wollen den rheinischen Städten und Kreisen in schwierigen Zeiten verlässlich zur Seite stehen. Der Einsatz unserer Rücklage ist ein Zeichen der Solidarität, das wir mit einer konsequenten Haushaltsdisziplin flankieren.“ Der Kämmerer hob hervor, dass der LVR sich seiner Doppelrolle bewusst sei: „Wir gestalten aktiv gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion, und das mit der höchstmöglichen Rücksichtnahme auf die hoch belasteten kommunalen Haushalte.“

Auch Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, unterstrich die Bedeutung der solidarischen Verantwortung des LVR: „Die Herausforderungen unserer Zeit treffen uns alle – ob Kommunen, Land oder den LVR. Mit dem eingebrachten Haushalt stellt der LVR sicher, dass die Interessen seiner Mitgliedskörperschaften gewahrt bleiben und priorisiert gleichzeitig klug, um die Inklusion im Rheinland weiter voranzutreiben.“

Die politischen Beratungen zum Haushaltsplan werden in den kommenden Monaten fortgeführt. Hillringhaus zeigte sich optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass die Landschaftsversammlung einen ausgewogenen Haushalt beschließen wird, der den LVR als verlässlichen Partner stärkt und zugleich Entlastung schafft. Damit bleiben wir unserem Leitgedanken ‚Qualität für Menschen‘ treu – sowohl in der Unterstützung unserer Mitgliedskörperschaften als auch in der Sicherung unserer vielfältigen Leistungen für die Menschen im Rheinland.“

Hintergrundinformationen

Nach der heute erfolgten Einbringung beraten die Gremien des LVR den Haushaltsentwurf. Dieser soll am 25. Februar 2025 von der Landschaftsversammlung Rheinland verabschiedet werden. Die Landschaftsversammlung Rheinland ist das höchste politische Gremium des LVR und setzt sich aus Kommunalpolitiker*innen der Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland sowie der StädteRegion Aachen zusammen.

Die vom LVR finanzierten sozialen Leistungen kommen vor allem Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie schwerbehinderten berufstätigen Menschen zugute. Sie werden vorwiegend finanziert aus den LVR-Haushaltsmitteln sowie aus Bundes- und Landesmitteln, die vom LVR bewirtschaftet werden. Seine Arbeit wird politisch gestaltet und kontrolliert von der Landschaftsversammlung Rheinland. In der Landschaftsversammlung vertreten Politiker*innen aus den Stadträten, Kreistagen und dem StädteRegionstag ihre Kommunen.

Der LVR nimmt auch eine wichtige Rolle als Arbeitgeber ein. Er erbringt mit seinen rund 22.000 Beschäftigten für die rund 9,8 Millionen Menschen im Rheinland zahlreiche Dienstleistungen: Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund für WohnenPlusLeben ist er rheinlandweit aktiv und präsent. Für die jeweiligen Gebietskörperschaften stellt er damit einen bedeutsamen Standortfaktor dar.