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NRW: Gemeinden und Gemeindeverbände konnten 2024 nur knapp 93 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken


         * Deckungsgrad aller Gemeinden und GemeindeverbändeNordrhein-Westfalens zusammen das zweite Jahr in Folge deutlich unter100 %.
         * Thüringen war das einzige Flächenland Deutschlands, in dem dieGemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen durchEinzahlungen decken konnten.
         * Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschlandwiesen 2024 mehr Aus- als Einzahlungen auf.


Düsseldorf (IT.NRW). Die Gemeinden und Gemeindeverbände inNordrhein-Westfalen zusammengenommen konnten 2024 nur 92,8 % ihrerAuszahlungen durch Einzahlungen decken. In absoluten Zahlenausgedrückt entsprach das einer Unterdeckung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag der sogenannte Deckungsgrad somit das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %. Im Jahr 2018 hatte er noch bei 103,5 % gelegen, d. h. auf kommunaler Ebene haben die Einzahlungen damals die Auszahlungen übertroffen. Bundesweit lag der Deckungsgrad 2024 der Gemeinden und Gemeindeverbände aller Flächenländer mit 93,3 % nur geringfügig über dem Wert von NRW. Die zeitliche Entwicklung verlief bundesweit sehr ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen.

Thüringen mit höchstem und Niedersachsen mit niedrigstem Deckungsgrad

In 12 von 13 deutschen Flächenländern konnten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen nicht decken. Lediglich die kommunale Ebene in Thüringen hatte 2024 einen Deckungsgrad von über 100 % (101,0 %) und

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Kommunen: Soziales und Verwaltung verschlingen 60 Prozent des Budgets

Städte und Gemeinden in Deutschland geben immer mehr Geld für Soziales und Verwaltung aus. Für Investitionen bleibt immer weniger übrig, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dafür verantwortlich sind vor allem Bund und Länder.

Deutschlands Städte und Gemeinden müssen heute deutlich mehr Geld für soziale Leistungen und Verwaltung aufbringen als früher. Eine IW-Studie zeigt, dass der Anteil der Sozialausgaben – etwa für Kinderbetreuung und Sozialhilfe – von 25 Prozent (1992) auf fast 38 Prozent (2022) gestiegen ist. Auch die Verwaltungskosten legten stark zu und machen inzwischen rund 20 Prozent des kommunalen Budgets aus. Gleichzeitig ist der Anteil für Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau, Abwasser- und Müllentsorgung von 34 Prozent auf nur noch 20 Prozent gesunken.

Rekord-Schulden, aber kaum Investitionen 

Oft gilt: Der Bund bestimmt, die Kommunen müssen zahlen. Und der Bund verlangt den Kommunen finanziell einiges ab – etwa durch den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung oder höhere Leistungen in der Sozialhilfe. Das zeigt sich deutlich bei den inflationsbereinigten Ausgaben pro Einwohner: Zwischen 1992 und 2022 stiegen die Kosten für Soziales und Jugend von 759 auf 1.675 Euro – ein Bereich, in dem die Kommunen wenig Mitspracherecht haben. Die Verwaltungskosten haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zudem mehr als verdoppelt und sind von 375 auf 923 Euro gestiegen.

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Nordrhein-Westfalen-Plan: Verteilung von 10 Milliarden Euro Pauschalzuweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen

Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infra- struktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor.

21,3 Milliarden Euro (68,3 %) davon gehen an die Kommunen. Ziel bei der Mittelbereitstellung ist, eine möglichst schnelle, zielgenaue und bürokratiearme Verwendung des Geldes zu ermöglichen. Deshalb werden vom kommunalen Anteil 10 Milliarden Euro über Pauschalen weitergebenen. Der klare Investitionsschwerpunkt liegt im Bereich Bildung und Betreuung. 5 Milliarden Euro davon sollen für Kitas, Schulen und den Ganztag verwendet werden. 2 Milliarden Euro sollen für die (energetische) Sanierung von bestehenden kommunalen Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Außerdem können die pauschalen Mittel für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Radwege), ÖPNV- Infrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwendet werden. Auch freie Träger – etwa Hilfsorganisationen oder Sportvereine – können davon profitieren.