Zum heutigen Kabinettsbeschluss für die Verteilung des Sondervermögens und zu weiteren Landesmitteln für Infrastruktur und Investitionen erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Christian Schuchardt, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer:
„Wir begrüßen, dass wir nun für Nordrhein-Westfalen Klarheit darüber haben, wie die Kommunen in NRW an den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes beteiligt werden. Die Vermengung mit bereits bestehenden und neuen Fördertöpfen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der den Kommunen zugedachte Anteil des Sondervermögens deutlich hinter der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände zurückbleibt. Aus unserer Sicht wären 80 Prozent angemessen, weil dies dem Anteil der Kommunen an den Investitionen der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Nun wird das Land nur 12,7 Milliarden Euro, also 60 Prozent, aus dem Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. 2,7 Milliarden Euro davon stehen den Städten und Gemeinden zudem nicht frei zur Verfügung, sondern sollen über sachbezogene Förderprogramme verteilt werden. Das bedeutet, nicht einmal die Hälfte der Mittel kann für den örtlichen Investitionsbedarf in den Kommunen direkt verwendet werden.
Bund verhindert weiteres Abrutschen der Kommunalfinanzen
LKT NRW: Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein
Düsseldorf – Der Landkreistag NRW hält es für richtig, dass bestimmte Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) künftig in einer landesweiten Organisation gebündelt werden. Da diese kommunal getragen wird, muss diese aber auch ausschließlich kommunal gelenkt werden können.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes soll die SPNV-Organisation auch weiterhin in rein kommunaler Trägerschaft bleiben. Dennoch behält sich das Land vor, wesentliche Teile der Verkehrspolitik der neuen Organisation zu bestimmen. Das lehnt der Landkreistag NRW ab: „Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein.