Bei den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag zeigt sich ein deutlich unterschiedliches Bild bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten. Während CDU und SPD nahezu flächendeckend antreten, ist die AfD nur eingeschränkt vertreten.
Nach Angaben der Landeswahlleiterin stellt die CDU in rund 85 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden Bürgermeisterkandidaten, die SPD in 65 Prozent. Die AfD kommt hier lediglich auf 23 Prozent. Auch bei den Gemeinderatswahlen liegt die AfD deutlich hinter den Mitbewerbern zurück.
Für kommunale Infrastruktur sind Bevölkerung und Fläche wesentlich
Düsseldorf – Der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) wenden sich gegen einen Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, den kommunalen Anteil an dem 100-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu verteilen. Die Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein und Christof Sommer erklären: „Eine ausschließliche Verteilung der Mittel nach dem GFG greift viel zu kurz, da das GFG im Wesentlichen an die generelle Finanzkraft der Kommunen anknüpft. Die kommunale Infrastruktur hängt dagegen vor allem von der Bevölkerungszahl und von der jeweiligen Fläche ab.“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 16,45 Milliarden Euro und damit rund 684 Millionen Euro (+ 4,34 Prozent) mehr als im Jahr 2025 erwarten. Die genaue Höhe wird erst mit dem Ende des sogenannten Verbundzeitraumes am 30. September 2025 feststehen.