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Sondervermögen: Investitionsbedarf nicht nur nach Finanzkraft der Kommunen verteilen

Für kommunale Infrastruktur sind Bevölkerung und Fläche wesentlich

Düsseldorf – Der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) wenden sich gegen einen Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, den kommunalen Anteil an dem 100-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu verteilen. Die Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein und Christof Sommer erklären: „Eine ausschließliche Verteilung der Mittel nach dem GFG greift viel zu kurz, da das GFG im Wesentlichen an die generelle Finanzkraft der Kommunen anknüpft. Die kommunale Infrastruktur hängt dagegen vor allem von der Bevölkerungszahl und von der jeweiligen Fläche ab.“

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Gemeindefinanzierung 2026 trotzt der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung – voraussichtlich 16,45 Milliarden Euro für kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 16,45 Milliarden Euro und damit rund 684 Millionen Euro (+ 4,34 Prozent) mehr als im Jahr 2025 erwarten. Die genaue Höhe wird erst mit dem Ende des sogenannten Verbundzeitraumes am 30. September 2025 feststehen.  

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NRW: Neue interaktive Anwendung zeigt Struktur und Entwicklung der Schulden jeder Kommune


         * Kreisfreie Städte mit höherer Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte als Kreise im Jahr 2024.
         * Vergleichsmöglichkeiten zwischen einzelnen Kommunen im Zeitraum von 2019 bis 2024.
         * Interaktive Karten und Diagramme zur Gesamtverschuldung sowie zu Liquiditäts- und Investitionskrediten. 


Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter
https://www.it.nrw/nrw-neue-interaktive-anwendung-zeigt-struktur-und-entwicklung-der-schulden-jeder-kommune-127701

Düsseldorf (IT.NRW). Die Kommunen Nordrhein-Westfalens hatten in ihren Kernhaushalten Ende 2024 Schulden in Höhe von durchschnittlich 3.075 Euro je Einwohner/-in. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die kreisfreien Städte im Durchschnitt mit 4.145 Euro pro Kopf verschuldet. Die Kreise kamen dagegen auf Schulden in Höhe von 2.287 Euro je Einwohner/-in. Zu den Kreisen zählen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden inklusive der jeweiligen Kreisverwaltung.