Bund und Länder haben gemeinsam eine Staatsmodernisierungsagenda beschlossen, die insgesamt über 200 Maßnahmen umfasst, um Verwaltung effizienter, digitaler und handlungsfähiger zu gestalten. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit können daraus spürbare Entlastungen entstehen, wenn die Maßnahmen zügig in die Praxis umgesetzt werden.
Effizientere Prozesse durch Digitalisierung
Zentrale Punkte der Agenda sind der Abbau bürokratischer Hürden, die Digitalisierung von Abläufen und die Optimierung der Verwaltung über alle Ebenen hinweg. Kommunen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand, schnelleren Genehmigungen und reduzierter Doppelarbeit. Bürger erhalten nutzerfreundlichere Services, während Verwaltungen Kapazitäten für Kernaufgaben gewinnen. Digitale Lösungen für Anträge, Zulassungen oder Baugenehmigungen erhöhen die Qualität der Dienstleistungen und ermöglichen eine effizientere Ressourcennutzung.
Kooperation zwischen Bund, Land und Kommune
Die Agenda setzt auf koordiniertes Vorgehen zwischen Bund und Ländern. Für Kommunen ist entscheidend, dass die Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern auch zeitnah umgesetzt werden. Das Konnexitätsprinzip ist dabei zentral: Neue Aufgaben müssen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, damit sie die Kommunen nicht zusätzlich belasten.
Mehr als Technik: Strukturen modernisieren
Die Reform betrifft nicht nur digitale Werkzeuge, sondern auch organisatorische Abläufe. Ziel ist es, Verwaltung effizienter, Entscheidungen transparenter und Kooperationen belastbarer zu machen. Kommunen können sich so besser auf lokale Aufgaben wie Infrastruktur, Bildung oder soziale Leistungen konzentrieren. Gleichzeitig stärkt eine funktionierende Verwaltung das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Handlungsfähigkeit demokratischer Institutionen.
Umsetzung entscheidet
Insgesamt eröffnet die Staatsmodernisierungsagenda Chancen, deren Nutzen jedoch von Tempo und Konsequenz der Umsetzung abhängt. Verzögerungen oder unklare Zuständigkeiten könnten die Wirkung abschwächen. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich aktiv an der Umsetzung; der Erfolg wird daran gemessen, wie schnell und zuverlässig Reformen im Alltag spürbar werden.
Die vorgesehene Modernisierung entfaltet ihre Wirkung nur, wenn Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten. Für die kommunale Ebene bedeutet dies: Abläufe werden effizienter, Ressourcen gezielter eingesetzt und Planungen verlässlicher – vorausgesetzt, die angekündigten Maßnahmen werden konsequent umgesetzt.
In Moers hat sich der neu gewählte Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen (KPV/NRW) zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Jan Heinisch MdL nutzte das Gremium die Gelegenheit, organisatorische Grundlagen für die neue Amtsperiode zu klären und inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Dabei standen sowohl aktuelle Herausforderungen der Kommunalpolitik als auch die Sicherung der Handlungsfähigkeit kommunaler Mandatsträger im Mittelpunkt.
Ein zentrales Thema war die geplante Anhebung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder zum Jahresbeginn 2026. Vorgesehen ist eine Steigerung um rund 10 Prozent, die sich aus rückwirkenden Dynamisierungen von 2 % für die Jahre 2021 bis 2023 sowie den turnusmäßigen Anpassungen zum Jahreswechsel 2024/2025 und 2025/2026 ergibt. Die KPV/NRW begrüßte diesen Schritt, machte jedoch deutlich, dass die reale Preisentwicklung seit 2021 um rund 19 Prozent damit nicht vollständig ausgeglichen wird.
Neben der Höhe der Mittel rückte auch die Vereinfachung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen in den Fokus. Häufig entstehen bürokratische Hürden, Unsicherheiten in der Anwendung und teils unangemessene Belastungen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Rechtssicherheit zu erhöhen und das kommunalpolitische Ehrenamt finanziell wie organisatorisch verlässlich zu gestalten.
Die Ausstattung kommunaler Fraktionen war ein weiterer Schwerpunkt. In vielen Kommunen bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Bereitstellung von Mitteln, Räumen und IT-Ausstattung. Besonders kleinere oder finanzschwächere Kommunen verfügen häufig nicht über ausreichende Ressourcen, was die Handlungsfähigkeit einschränkt.
Um diese Ungleichheiten zu adressieren, wurde eine Arbeitsgruppe „Fraktionsfinanzierungsverordnung“ eingesetzt. Sie soll ein Konzept für eine landeseinheitliche Regelung entwickeln, die Mindeststandards verbindlich festschreibt. Dazu zählen die Grundausstattung mit Büro- und IT-Mitteln, Räumlichkeiten, Zugang zu Beratungsleistungen sowie die Sicherstellung organisatorischer Abläufe. Langfristig sollen so professionelle Strukturen geschaffen werden, die effiziente und fundierte Arbeit der Fraktionen ermöglichen.
Ein weiteres Thema war die Sicherung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungen. Die Kommunalwahl 2025 hat in vielen Räten zu einem deutlichen Anstieg von Überhang- und Ausgleichsmandaten geführt. In einigen Städten hat sich die Zahl zusätzlicher Mandate innerhalb weniger Jahre nahezu verdoppelt, was Beratungsprozesse erschwert und die Mehrheitsbildung kompliziert.
Zur Analyse und Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen setzte der Landesvorstand einen Arbeitskreis ein. Ziel ist es, Maßnahmen zur Begrenzung der Mandate, zur Verringerung der Zersplitterung der Vertretungen und zur Optimierung des Zusammenspiels von Mehrheits- und Verhältniswahl zu prüfen. Damit soll die Arbeit der Gremien langfristig effizient und handlungsfähig bleiben.
Die Sitzung machte deutlich, dass die Herausforderungen der Kommunalpolitik weit über finanzielle Fragen hinausgehen. Effiziente Strukturen, transparente Prozesse und ausreichende personelle Kapazitäten sind entscheidend, um die wachsende Aufgabenlast zu bewältigen. Digitale Verwaltungsstrukturen spielen dabei eine zentrale Rolle: Standardisierte IT-Plattformen, gemeinsame Datenbanken und moderne Kommunikationsmittel verbessern die Effizienz der Fraktionen, den Austausch innerhalb der Gremien und den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern.
Die konstituierende Sitzung in Moers legte die organisatorische und inhaltliche Grundlage für die kommenden Monate. Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppen für Fraktionsfinanzierung und Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungen sollen praxisnahe, rechtssichere und langfristig tragfähige Lösungen entwickelt werden. Dabei orientiert sich der Landesvorstand an der Realität kommunaler Arbeit: Projekte sollen umsetzbar sein, Strukturen effektiv, Abläufe transparent und die Handlungsfähigkeit der Mandatsträger dauerhaft gesichert.
Unter der Leitung von Dr. Jan Heinisch MdL startet die KPV/NRW in eine Amtsperiode, die darauf abzielt, das kommunale Ehrenamt zu stärken, strukturelle Engpässe zu reduzieren und die Selbstverwaltung nachhaltig zu sichern. Die Weichen sind gestellt, um Mandatsträger besser zu unterstützen und die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen.
Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU Nordrhein-Westfalen (KPV NRW) hat auf ihrer 62. Delegiertenversammlung in Hamm eine personelle Zäsur vollzogen. Mit rund 97 Prozent der Stimmen wählten die Delegierten den Landtagsabgeordneten Dr. Jan Heinisch zum neuen Landesvorsitzenden. Der frühere Bürgermeister von Heiligenhaus und ehemalige Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung folgt auf Thomas Hunsteger-Petermann, der das Amt seit 2005 innehatte und nicht erneut kandidierte.
In Anerkennung seiner Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung und die Profilierung der KPV innerhalb der CDU wurde Hunsteger-Petermann zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Der frühere Oberbürgermeister von Hamm prägte über zweie Jahrzehnte die kommunalpolitische Linie der KPV NRW, insbesondere bei den Themen Finanzausstattung, Verwaltungsmodernisierung und Stärkung des Ehrenamts. In seiner Abschiedsrede mahnte er, Kommunalpolitik bleibe „das Fundament unserer Demokratie – hier entscheidet sich, ob Vertrauen entsteht oder verloren geht“.
Sein Nachfolger Heinisch kündigte an, die KPV als „Stimme der Kommunalen in der CDU“ weiter zu schärfen. Schwerpunkte will er auf die Digitalisierung kommunaler Verwaltung, die Stärkung des Ehrenamts und die Reform der kommunalen Finanzen legen. Heinisch: „Wir müssen dafür sorgen, dass kommunale Verantwortung mit den nötigen Handlungsspielräumen ausgestattet ist – modern, effizient und bürgernah.“
Neben den Vorstandswahlen fassten die Delegierten mehrere grundsätzliche Beschlüsse zur kommunalen Selbstverwaltung und Demokratie. Ein zentrales Anliegen ist die Wiedereinführung einer landesweiten Sperrklausel bei Kommunalwahlen, um stabile Mehrheiten und handlungsfähige Räte zu sichern. Kleinste Splitterfraktionen, so die Begründung, dürften kommunale Entscheidungsprozesse nicht dauerhaft lähmen.
Mit dem Antrag „Wo Demokratie lebendig ist“ forderte die KPV zugleich stärkere Anstrengungen zur Bürgerbeteiligung und zur politischen Bildung vor Ort. Demokratie, so der Tenor, müsse dort gepflegt werden, wo sie erfahrbar ist – in Vereinen, Schulen und kommunalen Gremien.
Darüber hinaus beschlossen die Delegierten eine Reihe weiterer Initiativen, darunter zur Digitalisierung kommunaler Verfahren, zur Entlastung der Kommunen bei staatlichen Aufgaben und zur Modernisierung des Wohngeldrechts.
Der neue Landesvorstand der KPV NRW:
Vorsitzender: Dr. Jan Heinisch MdL (97,3 %)
Stellvertretende Vorsitzende: Nicole Bonnie (93,9 %), Malte Dahlhoff (90,35 %), Dr. Tom Tenostendarp (91,23 %), Petra Vogt MdL (87,72 %), Christian Wagner (84,21 %)
Schatzmeister: Ralf C. Nettelstroth MdL (96,6 %)
Schriftführer: Rainer Mertens (96,3 %)
Beisitzerinnen und Beisitzer: Dietrich Aden, Thomas Görtz, Anne Henk-Hollstein, Giovanna Keilhau, Frank Linnekugel, Ute Mais, Michael Meyer-Hermann, Claudia Mors-Böckenbrink, Ute Nußbaum, Vanessa Odermatt MdL, Michael Ottmann, Prof. Dr. Matthias Reintjes, Dirk-Peter Sültenfuß und Jolanta Vogelberg.