„Was sich als rein technischer Vorgang anhört, hat für die Kommunen essenzielle Bedeutung: Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kompensiert der Bund auch die Steuermindereinnahmen der Kommunen, die diese aus dem im Sommer verabschiedeten sogenannten Investitionsbooster zu erwarten haben.
Wir begrüßen, dass der Bund Wort hält – und die Kommunen finanziell unterstützt. Die kommunale Finanzlage ist dramatisch. Die Kompensation der prognostizierten Steuermindereinnahmen verhindert zumindest ein weiteres Abrutschen der kommunalen Haushalte.
Aufgrund eines MPK-Beschlusses wird die grundsätzliche Frage des Prinzips der Veranlassungskonnexität aus dem Koalitionsvertrag derzeit in einer Arbeitsgruppe erörtert und ein Umsetzungsmechanismus für künftige Anwendungsfälle erarbeitet.“