
NRW: Kommunale Verschuldung 2024 um mehr als 12 Prozent gestiegen
* NRW-Kommunen mit insgesamt 55,4 Milliarden Euro in den Kernhaushalten verschuldet.
* Zuwächse bei Liquiditäts- und Investitionskrediten.
* Mülheim an der Ruhr mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte – Rhein-Sieg-Kreis an der Spitze der Kreise.
Schulden, Kommunen, Kredite
Düsseldorf (IT.NRW). Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Kernhaushalten Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2024 auf rund 55,4 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 12,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ende 2023 hatte der Schuldenstand bei 49,3 Milliarden Euro gelegen.
Anstiege bei Liquiditäts- und Investitionskrediten
Zuwächse gab es sowohl bei Liquiditäts- als auch bei Investitionskrediten. Liquiditätskredite sollen kurzfristige Engpässe im Haushalt überbrücken, etwa bei Mindereinnahmen. Im Jahr 2024 hatten die Kommunen Liquiditätskredite in Höhe von 23,4 Milliarden Euro, das waren 12,0 % mehr als 2023. Damit gab es für das Jahr 2024 eine Trendumkehr: In den Jahren zuvor waren die Liquiditätskredite kontinuierlich gesunken.
Bei den Investitionskrediten hatte es seit 2018 dagegen kontinuierliche Zuwächse gegeben, so auch zuletzt: 2024 lagen sie bei 32,0 Milliarden Euro, das waren 12,6 % mehr als im Vorjahr. Investitionskredite dienen in der Regel der Finanzierung kommunaler Infrastruktur.
Mülheim an der Ruhr mit höchster Pro-Kopf-Verschuldung der kreisfreien Städte
Rein rechnerisch ergab sich NRW-weit 2024 eine Verschuldung von 3.075 Euro pro Kopf. Von den kreisfreien Städten in NRW hatten Mülheim an der Ruhr mit rund 10.000 Euro je Einwohner/-in und Oberhausen mit rund 9.800 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Die Mehrheit der Schulden stammte bei beiden Städten aus Liquiditätskrediten. Es folgten Bonn mit rund 7.200 Euro, Remscheid mit rund 6.700 Euro und Bochum mit rund 5.600 Euro pro Kopf. In Bonn und Bochum war die Mehrheit der Schulden auf Investitionskredite zurückzuführen.
Höchste Verschuldung auf Kreisebene je Einwohner/-in im Rhein-Sieg-Kreis
Auf Ebene der Kreise hatten 2024 der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Recklinghausen, der Kreis Mettmann, der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Oberbergische Kreis die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Mit Werten zwischen rund 3.300 und 3.600 Euro je Einwohner/-in waren die Schulden aber niedriger als bei den Top 5 der kreisfreien Städte. Im Rhein-Sieg-Kreis, im Kreis Mettmann und im Oberbergischen Kreis überwogen die Schulden aus Investitionskrediten. Im Kreis Recklinghausen und im Ennepe-Ruhr-Kreis bestand die Mehrheit der Schulden dagegen aus Liquiditätskrediten.
Kommunale Verschuldung inklusive ausgegliederter Einheiten bei über 70 Milliarden Euro
Zu den Schulden der NRW-Kernhaushalte kamen 2024 weitere 15,1 Milliarden Euro aus Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts hinzu. Die kommunale Verschuldung inklusive dieser ausgegliederten Einheiten belief sich bei dieser Betrachtung insgesamt auf 70,5 Milliarden Euro, das waren 11,6 % mehr als Ende 2023 (damals: 63,2 Milliarden Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3.913 Euro (2023: 3.483 Euro).
Liquiditätskredite setzen sich aus den statistisch erhobenen Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung zusammen. Investitionskredite sind die Kredite zuzüglich der Wertpapierschulden ohne Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung.
Die Betrachtung setzt ab dem Berichtsjahr 2017 ein, weil seitdem eine genaue Differenzierung nach Liquiditäts- und Investitionskrediten möglich ist. Im Jahr 2024 wurde die Pro-Kopf-Verschuldung in Euro je Einwohner/-in auf Basis des Zensus 2022 berechnet. Mit Veröffentlichung des aktuellen Jahres werden die Vorjahresdaten revidiert.
Bei der erweiterten Betrachtung der kommunalen Verschuldung, die auch ausgegliederte Einheiten berücksichtigt, ist folgendes zu beachten:
Schulden, die ein Eigenbetrieb oder eine Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber der Trägerkommune hat, wurden in dieser Darstellung herausgerechnet. In Einzelfällen nicht auszuschließen sind Doppelzählungen, wenn Kommunen mit kommunalen Unternehmen ein Liquiditätsmanagement betreiben (Cash-Pooling). Abweichend zu der Modellrechnung der „Integrierten Schulden” werden hier als ausgegliederte Einheiten Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Anstalten öffentlichen Rechts betrachtet. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform und Zweckverbände werden hier nicht mit einbezogen.