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Altschuldenentlastung: Ein wichtiger Schritt – Kommunale Finanzausstattung muss dauerhaft verbessert werden

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen (KPV/NRW) begrüßt den von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vorgestellten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen von übermäßigen Altschulden. Damit wird ein zentraler Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein konkreter Fahrplan für die finanzielle Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW geschaffen. 

„Die von vorgesehene Unterstützung des Landes ist ein bedeutender Schritt, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Viele unserer Kommunen leiden seit Jahren unter einer erdrückenden Schuldenlast, die ihre Gestaltungsmöglichkeiten massiv einschränkt. Die Landesregierung setzt mit diesem Entschuldungsprogramm ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden“, erklärt Thomas Hunsteger-Petermann, Landesvorsitzender der KPV/NRW. 

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Altschulden: Kommunen begrüßen Gesetzentwurf, jetzt kommunale Finanzausstattung grundsätzlich verbessern

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Altschuldenentlastungsgesetzes vorgestellt. Dazu erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände aus NRW, Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Städtetag), Landrat Dr. Olaf Gericke (Landkreistag) und Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt (Städte- und Gemeindebund):

„Der Gesetzentwurf des Landes geht in die richtige Richtung. Er hat das Potenzial, die Kommunen in NRW in relevantem Umfang von ihren Verbindlichkeiten zu entlasten. Es ist erfreulich, dass die Zusage aus dem Koalitionsvertrag nun umgesetzt werden soll. Die Details werden wir in den kommenden Wochen genau prüfen.“

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Eine viertel Milliarde Euro jährlich: Landesregierung bringt Altschuldenentlastungsgesetz zur Stärkung der Kommunalfinanzen auf den Weg

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

Am Dienstag, 25. Februar 2025, hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Als nächster Schritt wird der Gesetzentwurf in die sogenannte Verbändeanhörung gegeben. 

Mit dem Gesetzentwurf steht jetzt ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen anteilig von übermäßigen Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten zu entlasten. Der Bund bleibt weiter aufgefordert, seiner Verantwortung im Zuge bundesseitig ausgelöster und kommunal zu finanzierenden Aufgaben gerecht zu werden und seine Zusage einer Beteiligung an einer Kommunalentschuldung einzuhalten.