Seit Beginn der aktuellen NRW-Wahlperiode haben sich zahlreiche Städte und Gemeinden im Land an die zuständigen Bezirksregierungen gewandt, um auf eine zumindest zeitweise Überforderung bei der Zuweisung von Geflüchteten hinzuweisen. Wie aus einer Antwort von NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht, haben insgesamt 229 von 396 Kommunen – also rund 57,8 Prozent – sogenannte Überlastungsanzeigen gestellt oder um eine Aussetzung der Zuweisung weiterer Geflüchteter gebeten.
Laut Ministerin Paul gibt es für diese Meldungen unterschiedliche Gründe. Dazu gehören bauliche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von kommunalen Einrichtungen, aber auch temporär erschöpfte Unterbringungskapazitäten, insbesondere für bestimmte Gruppen wie Familien. Trotz dieser Schwierigkeiten betont das Ministerium, dass es in den vergangenen Monaten mehrere Sonderzahlungen von Bund und Land sowie eine Erhöhung der sogenannten Flüchtlingspauschale gegeben habe. Erstmals wurden zudem den 31 Landkreisen Mittel in Höhe von jährlich 15,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zur hohen Zahl von Überlastungsanzeigen
StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 29.01.2025
Seit Sommer 2022 haben nach Angaben des Landes 229 von 396 Kommunen in NRW Überlastungsanzeigen gestellt, weil sie sich nicht mehr in der Lage sahen, Geflüchtete menschenwürdig zu versorgen und unterzubringen.
Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Rheinischen Post:
"Die Städte und Gemeinden tun was sie können, sind aber bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten schon längst an die Grenzen des Leistbaren gestoßen. Dass nun die Zahl der Asylanträgen etwas gesunken ist, gibt uns ein wenig Luft zum Atmen, mehr aber auch nicht.
Gesetzentwurf zur Beschränkung von Wildwuchs sinnvoll, aber unzureichend
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.01.2025
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen den von CDU, SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus auf Bundesebene. Aus Sicht der Kommunen sind Nachbesserungen jedoch dringend erforderlich.
"Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung: Beim Ausbau der Windenergie droht aktuell ein Wildwuchs, weil er sich nicht auf die davor vorgesehenen Flächen beschränkt. Wir brauchen dringend eine Korrektur der Bundesgesetzgebung, die den Zuwachs in geordnete Bahnen lenkt", erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.