Gesetzentwurf zur Beschränkung von Wildwuchs sinnvoll, aber unzureichend
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.01.2025
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen den von CDU, SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus auf Bundesebene. Aus Sicht der Kommunen sind Nachbesserungen jedoch dringend erforderlich.
"Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung: Beim Ausbau der Windenergie droht aktuell ein Wildwuchs, weil er sich nicht auf die davor vorgesehenen Flächen beschränkt. Wir brauchen dringend eine Korrektur der Bundesgesetzgebung, die den Zuwachs in geordnete Bahnen lenkt", erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
"Lebendige Demokratie" - Präsident Landscheidt dankt allen Engagierten
StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 27.01.2025
Die Ergebnisse einer Blitz-Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW sprechen für ein deutlich größeres Interesse daran sich bei der Bundestagswahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu engagieren. In jeder zweiten der 30 teilnehmenden Kommunen meldeten sich mehr Freiwillige als üblich. Drei von vier haben bereits genügend Wahlhelfende gefunden.
Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der dpa:
"Diese Zahlen sind erfreulich. Sie sprechen für eine lebendige Demokratie und eine wachsende Bereitschaft, sich zu engagieren. Die Städte und Gemeinden danken allen Freiwilligen für ihren Einsatz. Durch ihre aktive Unterstützung zeigen sie, dass eine Wahl keine abstrakte Sache ist, sondern etwas, das in der Hand der Bürgerinnen und Bürger liegt.
In einigen Kommunen werden noch Wahlhelfer gesucht. Darum unsere herzliche Bitte: Wenn Ihnen die Demokratie etwas wert ist, informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde und melden sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Jede Unterstützung ist willkommen, spätestens bei der diesjährigen Kommunalwahl am 14. September."
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Bundesverfassungsgericht stärkt Entscheidungsspielraum der Kommunen
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 24.01.2025
Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer zeigt, dass eine kommunale Verpackungssteuer grundsätzlich rechtlich möglich ist. Ziel einer solchen Steuer ist es, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern und so die Umweltbelastung durch Einwegprodukte zu verringern.
„Mit dem Beschluss werden die kommunalen Handlungsspielräume im Kampf gegen die Vermüllung der Innenstädte und der Umwelt durch Einwegverpackungen gestärkt“, ordnet Hauptgeschäftsführer Christof Sommer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.