Die vorgezogene Bundestagswahl stellt viele Städte und Gemeinden vor Herausforderungen bei der Organisation der Wahl. Einige Kommunen suchen noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Dabei sind die Aufgaben – von der Ausgabe der Stimmzettel bis zur Stimmenauszählung – zentral wichtig, um eine geordnete und faire Wahl zu gewährleisten.
Laut einer aktuellen Sonderbefragung im Rahmen des „KfW-Kommunalpanel 2025“ streben Kommunen an, so viele Sportstätten wie möglich weiterhin offen zu halten, um ihr vielfältiges Angebot zu sichern. Dieses Ziel wird jedoch angesichts des Investitionsrückstands in Sportstätten zunehmend schwieriger.
• Kommunen in Deutschland betreiben weiterhin trotz finanzieller Nöte eine breite Palette an Sportstätten
• Mehr als ein Drittel warnt jedoch vor Reduzierung des Angebots in den kommenden Jahren
• Investitionsrückstand bei gedeckten Sportstätten am höchsten
Berlin. Die Kommunen in Deutschland halten bislang trotz steigender finanzieller Widrigkeiten am Betrieb ihrer Sportstätten fest. Im Jahr 2024 verfügten 94 Prozent der Kommunen über Sporthallen und 92 Prozent über Sportplätze. Etwas mehr als die Hälfte der Kommunen betrieben zudem eigene Freibäder und 46 Prozent Hallenbäder. Zudem ist in zwei Dritteln der Kommunen, in denen es 2024 Sporthallen oder Sportplätze gab, die Anzahl der Sportstätten in den vergangenen zehn Jahren konstant geblieben. Jeweils etwa ein Viertel der Kommunen hat in den letzten Jahren sogar neue Sporthallen oder Sportplätze gebaut. 60 Prozent der Kommunen berichten, dass sich die Zahl ihrer Hallenbäder seit 2014 erhöht hat, bei den Freibädern sind es 54 Prozent.
Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widersprüche in den Jobcentern ein – das sind 2.002 weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von 47.934 auf 48.785.
Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Entscheidungen zur Berechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen/Vermögen sowie der Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld eingelegt. Die meisten Widersprüche fallen unter die Kategorie „Sonstiges“, die verschiedene Gründe, wie beispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen, das Abführen von Geldleistungen an andere Behörden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.
Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurden etwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen des Sanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wieder mehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl der Klagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).