gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Städtetages und PD – Berater der öffentlichen Hand
Wärmeversorgung der Zukunft
Kommunale Wärmeplanung braucht belastbare Daten
Deutscher Städtetag und PD – Berater der öffentlichen Hand geben gemeinsamen Leitfaden heraus
Welche Wärmequellen stehen der Stadt jetzt und in Zukunft zur Verfügung? Geht es um Neubaugebiete oder um Bestandsgebäude, um Geschosswohnungen oder Einfamilienhäuser oder um Gewerbe und Industrie? Bis spätestens Mitte 2028 müssen die Städte kommunale Wärmepläne entwickeln. Der Zeitplan, den das Wärmeplanungsgesetz vorgibt, ist ambitioniert, aber machbar.
Finanzverwaltung stellt unterschiedliche Musterwerte online bereit, mit denen eine Kommune so viel Grundsteuer einnehmen könnte wie bisher. Darunter auch: Werte für die Option von differenzierten Hebesätzen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir schaffen größtmögliche Transparenz für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger.“
20. Juni 2024
Statement von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zur Empfehlung des
Landes für aufkommensneutrale Hebesätze bei der Grundsteuer:
„Die Städte sind auf eine stabile Grundsteuer angewiesen. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Mit den heutigen Empfehlungen des Landes für aufkommensneutrale Hebesätze haben die Städte eine erste vorläufige Orientierung, wie die Hebesätze zum 1. Januar 2025 angepasst werden müssen. Das begrüßen wir. Auch Vergleiche zwischen den Kommunen werden so möglich.