
Verpackungssteuer: Kommunen entscheiden individuell nach Lage vor Ort
Statement von Hauptgeschäftsführer Christof Sommer
StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 05.05.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2024 die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen als rechtmäßig erklärt. Auch in NRW wird seitdem verschärft darüber diskutiert. Für jede Kommune bleibt es am Ende eine Frage der individuellen Bewertung, ob eine Verpackungssteuer vor Ort sinnvoll und hilfreich ist. Eine entsprechende Satzung müsste zunächst von der Landesregierung genehmigt werden.
Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der Rheinischen Post:
"Die Idee einer Verpackungssteuer beschäftigt Städte und Gemeinden im ganzen Land, denn sie könnte sich als brauchbares Instrument gegen die Vermüllung des öffentlichen Raums erweisen. Dennoch haben wir den Kommunen empfohlen abzuwarten. Erst einmal muss sich zeigen, wie die kommende Bundesregierung auf die Neuerungen im EU-Recht reagiert und inwieweit sie das deutsche Verpackungsgesetz ändert. Dann hätten die Kommunen einen verlässlicher Rahmen für eine eigene Satzung.
Am Ende muss jede Stadt und Gemeinde individuell für sich bewerten, ob vor Ort eine Verpackungssteuer sinnvoll ist und ob sie tatsächlich wirkt. Dabei gilt es auch mögliche negative Effekte zu berücksichtigen, beispielsweise auf kleine Betriebe wie den Kiosk oder die lokale Gastronomie. Ein weiterer Faktor ist der personelle Aufwand bei Erhebung und Kontrolle."