Zu Erhöhungen bei der Grundsteuer gezwungen
Hauptgeschäftsführer Christof Sommer kommentiert neue Zahlen vom Bund der Steuerzahler
StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 30.07.2024
Nach Angaben vom Bund der Steuerzahler NRW hat fast jede zweite Kommune ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer erläutert, warum diese Entwicklung vorhersehbar war.
"Die Erhöhung der Grundsteuer B in so vielen Kommunen kommt alles andere als überraschend. Im Gegenteil: Wir warnen seit Jahren davor, dass den Städten und Gemeinden bei der anhaltenden Unterfinanzierung nichts anderes übrig bleiben wird.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Wenn dann die Kosten durch die Decke gehen und die Politik den Kommunen zusätzliche Aufgaben vor die Tür legt, stellt das die Kämmerer und Ratsleute vor eigentlich unzumutbare Entscheidungen: Entweder sie kappen freiwillige Leistungen oder sie müssen die Steuern erhöhen. Schmerzhaft sind beide Optionen. Nicht eine Kommune macht das freiwillig oder weil sie goldene Wasserhähne finanzieren will, sondern nur weil sie dazu gezwungen wird.
Große Sorgen macht uns, dass die Spirale sich ungebremst weiterdreht: Wenn Bund und Land nicht entschlossen gegensteuern, wird sich die Finanznot der Kommunen weiter verschärfen. Dass der Bund der Steuerzahler nun verlangt, die Städte und Gemeinden stärker an den Landessteuereinnahmen zu beteiligen, können wir nur begrüßen. Dies entspricht 1:1 unseren langjährigen Forderungen. Der Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz von aktuell 23 Prozent muss deutlich erhöht werden. Bis in die 80er Jahre hinein lag er stabil bei 28,5 Prozent, seitdem geht es mit den Kommunalfinanzen bergab.
Kritisch sehen wir die Hinweise des Landes zu aufkommensneutralen kommunalen Hebesätzen ab 2025: Zum einen, weil die Musterdaten in Teilen schon wieder veraltet sind und eben nicht die verlässliche Orientierung geben, die Bürgerinnen und Bürger sich wünschen. Insofern ist es gut, dass das Land eine Aktualisierung für September in Aussicht gestellt hat.
Noch mehr Kummer macht uns aber, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität von Beginn an falsche Erwartungen geweckt hat. So haben viele Eigentümer die Zusage so verstanden, dass sie nach der Reform nicht mehr Steuern zahlen müssten als vor der Reform. Ob sich für den einzelnen Steuerzahler etwas ändert, hängt aber davon ab, ob die eigene Immobilie an Wert zugelegt hat.
Beim Stichwort Aufkommensneutralität ging es immer nur um das Versprechen, dass eine Gemeinde die Grundsteuerreform nicht zum Anlass nehmen wird, den Hebesatz zu erhöhen. Ganz unabhängig davon kann und wird es aber weiterhin zwingende Gründe geben, weiter an der Steuerschraube zu drehen, so lange Bund und Land nichts unternehmen."