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Infrastrukturpaket des Bundes muss schnell und unbürokratisch weitergegeben werden

Infrastrukturpaket des Bundes muss schnell und unbürokratisch weitergegeben werden

Landesvorsitzender der KPV/NRW Thomas Hunsteger-Petermann:

Infrastrukturpaket des Bundes muss schnell und unbürokratisch weitergegeben werden

Der Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU NRW (KPV/NRW) hat in seiner Sitzung Anfang März 2025 in Gelsenkirchen einen Grundsatzbeschluss gefasst. Hierin fordert er Bund und Land auf, die geplanten Mittel aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen“ vollständig und ohne bürokratische Hürden an die Kommunen weiterzuleiten. „Die Mittel müssen dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: direkt in den Städten und Gemeinden“, sagt Thomas Hunsteger-Petermann, Landesvorsitzender der KPV/NRW. „Unseren Forderungen schließen sich die KPV-Landesverbände der anderen Bundesländer an“, berichtet er aus einer Sitzung des geschäftsführenden Bundesvorstandes mit den Landesvorsitzenden.

Die geplante Bereitstellung von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen, von denen 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen sollen, wird grundsätzlich begrüßt. Auch Ministerpräsident Hendrik Wüst hat angekündigt, die in Aussicht gestellten Mittel schnell und unbürokratisch weiterzugeben, um die kommunalen Investitionen zu stärken. Die KPV/NRW fordert klare Regelungen, damit eine Weiterleitung sichergestellt wird und keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen oder Umverteilungen auf Landesebene die Mittelvergabe verlangsamen.

„Die Kommunen sind für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte verantwortlich. Ob es um den Ausbau von Schulen, Straßen, Krankenhäusern oder Digitalisierung geht – sie müssen in der Lage sein, die Mittel eigenständig einzusetzen. Eine Bindung der Gelder im Bundes- oder Landeshaushalt oder eine Einschränkung durch bürokratische Vorgaben würde die dringend benötigten Investitionen gefährden.“, führt Hunsteger-Petermann aus. „Besonders wichtig ist es, finanzschwache Kommunen zu entlasten, indem verpflichtende Ko-Finanzierungspflichten vermieden werden.“

Kritisch sieht die KPV/NRW die bisher geplante Verteilung der Mittel. „Der Bund sieht vor, dass nur 20 Prozent der 500 Milliarden Euro an Länder und Kommunen gehen, obwohl sie rund 60 Prozent der staatlichen Infrastrukturinvestitionen tragen.“, so Hunsteger-Petermann.

Weiter: „Der Investitionsstau in den Kommunen beträgt aktuell 186 Milliarden Euro. Die steigenden Anforderungen an öffentliche Infrastruktur, etwa durch Bevölkerungs- und Zivilschutz, Klimawandel, Digitalisierung und demografische Veränderungen, erfordern eine nachhaltige Finanzierung, die nicht zu Lasten der kommunalen Haushalte geht. Während die Länder durch die Reform der Schuldenbremse neue finanzielle Spielräume erhalten, haben die Kommunen keine vergleichbare Möglichkeit zur Neuverschuldung. Daher müssen die Bundesmittel zu 100 Prozent in den Städten und Gemeinden ankommen.“

Zusätzlich fordert die KPV/NRW eine umfassende Entschlackung von Investitionshemmnissen. „Ein Planungs- und Beschleunigungsgesetz darf sich nicht nur auf die Bundeswehr beschränken, sondern muss auch für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen greifen. Der Abbau bürokratischer Hürden, die Förderung der Digitalisierung und die Nutzung effizienterer Planungsverfahren sind entscheidend, um die Mittel schnellstmöglich wirksam einzusetzen“, so der KPV-Landeschef.

„Die KPV/NRW wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Investitionsmittel beschlossen werden und ohne Abzüge sowie mit möglichst geringer Bürokratie bei den Kommunen ankommen, um eine schnelle Umsetzung von Infrastrukturprojekten sicherzustellen und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken.“, macht Hunsteger-Petermann deutlich.

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