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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach 50 Jahren des Bestehens des Straßenausbaubeitragsrechts und intensiven Diskussionen mit der KPV/NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden erstmals eine Änderung zur Entlastung von Beitragspflichtigen von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Die Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechts hat dabei zwei zentrale Elemente:

• Änderungen im Gesetz selbst und

• ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf der Landesregierung sowie ein FAQ mit "Häufigen Fragen und Antworten" finden Sie hier:
https://www.mhkbg.nrw/themen/kommunales/strassenausbau-modernisierung-des-beitragsrechts

Bei Rückfragen und/oder Anmerkungen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Offenbar plant Bundesfinanzminister Scholz, Kassenkredite der Kommunen zu übernehmen. Die betroffenen Städte sind hoffnungsfroh. Der Landkreistag wiederum ist strikt gegen eine Altschulden-Übernahme durch den Bund.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) arbeitet offenbar mit Hochdruck an einer Lösung des kommunalen Altschuldenproblems. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll der Bund bereit sein, einen Großteil der kommunalen Kassenkredite zu übernehmen – allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Bundesländer sich ihrerseits bereiterklären, den Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen. Zusätzlich hoffe man im BMF auf die Solidarität der von der Altschuldenproblematik nicht betroffenen Länder, heißt es in der Zeitung weiter.

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Medieninformation, 27. September 2019 Düsseldorf – Der Landkreistag NRW kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, die geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern vollständig auf die Kommunen abzuwälzen. Der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass die Entlastung von Angehörigen durch die Kommunen finanziert wird. „Pflegebedürftige und ihre Angehörige sollten stärker entlastet werden. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Aber der vom Bund eingeschlagene Weg führt zu einer neuen Kostenlawine für die Kommunen. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährige Delegiertenversammlung der KPV/NRW e. V. findet am 16. November 2019 in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach statt.

Wir möchten Sie bitten, sich diesen Termin bereits jetzt vorzumerken.

Die Einladung finden Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen die Landesgeschäftsstelle unter 02361 5899-0 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit gern zur Verfügung.

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