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Die Bundesregierung hat angekündigt, das geplante Klimageld erst 2027 einführen zu wollen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„2027 ist definitiv zu spät. So richtig und unverzichtbar es ist, den Kohlendioxid-Ausstoß für das Erreichen der Klimaziele immer stärker zu belasten: Auf der anderen Seite muss es für die Bürgerinnen und Bürger Entlastungen geben. In diesem Jahr wird die Pro-Kopf-Belastung durch den nationalen Kohlendioxidpreis 186 Euro betragen.

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15. Januar 2024

Clausen zur Krankenhausreform: „Es muss unverzüglich mehr Geld ins System“

Nach einem Gespräch von Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und der Kommunalen Spitzenverbände zur geplanten Krankenhausreform mit dem Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, erklärte Oberbürgermeister Pit Clausen, Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld:

„Ein neues System der Krankenhausfinanzierung ist längst überfällig. Wir unterstützen die Grundidee der geplanten Krankenhausreform, Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen zu ersetzen.

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Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Haushalte gaben im Jahr 2022 durchschnittlich 19,7 Prozent mehr für Haushaltsenergie aus als im Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lagen die monatlichen Aufwendungen für Heizen, Strom, Warmwasser durchschnittlich bei 188 Euro; 2021 waren es 157 Euro pro Haushalt. In den Vorjahren fiel die Ausgabensteigerung für Haushaltsenergie in NRW geringer aus: So lag die Steigerung zum Vorjahr 2020 bei 2,7 Prozent und 2021 bei 4,7 Prozent.

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Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen benennen bis Ende des Jahres feste Ansprechpersonen für gemeinnützige Vereine. Minister Dr. Optendrenk: Wir unterstützen diejenigen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert ihren Service für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen erweitert ihren Service für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler: Jedes Finanzamt des Landes bekommt eine feste Ansprechperson, um engagierten Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite zu stehen.
 

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