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Gute Noten!! |
Durchweg gute Noten für nordrhein-westfälische Verwaltungsgerichte |
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Herbst vergangenen Jahres eine breit angelegte Kundenbefragung durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden über 18.000 Fragebögen an Rechtsanwälte und öffentliche Stellen versandt, die in der Vergangenheit an einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt waren. Rund 4.500 Befragte haben die Gelegenheit zu Lob und Kritik genutzt und die Fragebögen beantwortet. Die jetzt vorliegende Auswertung durch die Fachhochschule für Rechtspflege NRW/Bad Münstereifel, die das Vorhaben wissenschaftlich begleitet hat, bescheinigt allen beteiligten Gerichten insgesamt gute Leistungen und eine hohe Kundenzufriedenheit. Mit dem standardisierten Fragebogen hatten die sieben Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht des Landes u.a. nach Erreichbarkeit, Verhandlungsführung und Auftreten der Richterinnen und Richter, aber auch nach der Kompetenz und Freundlichkeit des nichtrichterlichen Personals gefragt, z.B. an der Pforte, in der Telefonzentrale und in der Geschäftsstelle. Die Bewertung erfolgte nach dem Schulnotensystem (Noten 1 bis 6). Außerdem waren die Befragten aufgefordert, die Wichtigkeit der abgefragten Tätigkeitsfelder zu beurteilen. |
In der Gesamtwertung erhielten die Gerichte im Landesdurchschnitt die Note 2,51. Erreichbarkeit, Kompetenz und Freundlichkeit des Personals in den Geschäftsstellen, im Pforten- und Telefondienst sowie in den Gerichtsbibliotheken wurden mit Noten zwischen 2,15 und 2,41 bewertet. Im richterlichen Bereich wurden die Verhandlungsführung (2,20), die Kommunikation (2,30) und die Verständlichkeit der Entscheidungen (2,36) am besten beurteilt. Diese positive Benotung betrifft erfreulicherweise Bereiche, die die Befragten zugleich als wichtig bis sehr wichtig Tabellarische Zusammenfassungen der Ergebnisse der Befragung und den vollständigen Abschlussbericht der Fachhochschule für Rechtspflege NRW/Bad Münstereifel finden Sie auf den Internetseiten des Oberverwaltungsgerichts NRW (www.ovg.nrw.de) und der Verwaltungsgerichte des Landes unter der Rubrik ?Wir über uns ? Binnenmodernisierung?. |