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Aktueller Newsletter Ihrer KPV/NRW-Landesgeschäftsstelle

Aktueller Newsletter Ihrer KPV/NRW-Landesgeschäftsstelle

‍Newsletter 10/2026 

‍Liebe Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker,

in dieser Ausgabe unseres Newsletters werfen wir einen Blick auf vier aktuelle Entwicklungen mit unmittelbarer Relevanz für die kommunale Praxis in Nordrhein-Westfalen. Im Fokus stehen Fragen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform, neue Ansätze zur frühen Sprachförderung, mögliche steuerliche Änderungen für Sportvereine sowie eine geplante Reform im Brand- und Katastrophenschutz.


Mit kollegialen Grüßen

Ihre KPV NRW


PRESSESPIEGEL

Hier nun einige augewählte Pressestimmen der letzten Woche:


Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze rechtlich möglich – aber mit Abwägungsrisiken

Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer grundsätzlich zulässig sein können. Kommunen können damit beispielsweise unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festlegen.

Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass solche Differenzierungen insbesondere bei Grundstücken mit Mischnutzung – also etwa bei Gebäuden mit Wohnungen und Gewerbe – zu komplexen Abwägungsfragen führen können. Kommunen müssen ihre Entscheidungen deshalb besonders sorgfältig begründen und nachvollziehbar darlegen, warum eine unterschiedliche steuerliche Belastung gerechtfertigt ist.

Für Städte und Gemeinden bedeutet das: Differenzierte Hebesätze können ein steuerpolitisches Instrument sein, erfordern jedoch eine sehr sorgfältige rechtliche und politische Abwägung, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.


Frühe Sprachförderung: Landkreistag begrüßt ABC-Klassen

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen unterstützt die Einführung der geplanten ABC-Klassen, mit denen die frühe Sprachförderung von Kindern gestärkt werden soll. Ziel ist es, Sprachdefizite bereits vor dem regulären Schuleintritt gezielt aufzuarbeiten und Kindern bessere Startbedingungen für die Schule zu ermöglichen.

Gerade für Kommunen ist das Thema jedoch auch mit Herausforderungen verbunden. Städte, Gemeinden und Kreise sind häufig als Träger von Kitas oder als Schulträger unmittelbar in die Umsetzung eingebunden. Der zusätzliche Förderbedarf, Fragen der Organisation sowie der ohnehin bestehende Fachkräftemangel im Bildungsbereich können die praktische Umsetzung vor Ort erschweren. Eine erfolgreiche Umsetzung wird daher maßgeblich von ausreichenden Ressourcen und einer engen Abstimmung zwischen Land und kommunaler Ebene abhängen.


Sportvereine: Mitgliedsbeiträge künftig umsatzsteuerpflichtig?

Der Bund der Steuerzahler Deutschland weist darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen künftig unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Hintergrund ist eine neue rechtliche Bewertung auf europäischer Ebene.

Für Kommunen ist das Thema besonders relevant, da Sportvereine eine zentrale Rolle im lokalen Vereinsleben spielen und häufig kommunale Sportstätten nutzen oder Fördermittel erhalten. Änderungen bei der Besteuerung könnten sich daher auch auf die Rahmenbedingungen für Vereine vor Ort auswirken.


Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes geplant


Die Landesregierung plant eine Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Strukturen im Katastrophenschutz zu modernisieren und die Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Einsatzkräften weiter zu verbessern.

Da Feuerwehren und viele Strukturen der Gefahrenabwehr kommunal organisiert sind, hat die Reform direkte Auswirkungen auf Städte, Gemeinden und Kreise – etwa bei Zuständigkeiten, Ausstattung und Organisation des Katastrophenschutzes.



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‍Kontakt zu KPV/NRW

Impressum:

KPV/NRW e. V., Limperstr. 40, 45657 Recklinghausen

V.i.S.d.P.: Markus Klaus, Landesgeschäftsführer

ISSN: 1617-2329

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