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Die Einnahmen der Städte und Gemeinden inNordrhein-Westfalen aus Vergnügungssteuer lagen im zweiten Quartal 2020 bei 31,8 Millionen Euro

Düsseldorf (IT.NRW). Die Einnahmen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aus Vergnügungssteuer lagen im zweiten Quartal 2020 bei 31,8 Millionen Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 33,5 Millionen Euro bzw. 51,2 Prozent weniger als im zweiten Vierteljahr des Vorjahres (damals 65,3 Millionen Euro). Im Vergleich zum Vorquartal

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23. September 2020

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Ergebnis des Runden Tisches
Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr

„Der Runde Tisch zur Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr hat noch einmal deutlich gemacht: Wer Busse und Bahnen nutzen will, muss Maske tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln hat die Maskenpflicht größere Übertragungen des Virus bisher verhindern können. Busse und Bahnen sind dank der Maskenpflicht kein Corona-Hotspot. Masken schaffen Vertrauen, auch für Mitreisende.

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Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 22. September 2020

Präsidium des Deutschen Städtetages tagte in Mannheim
Corona-Folgen verändern massiv Innenstädte und Stadtteilzentren – Bund und Länder müssen Städtebauförderung ausbauen

Die Corona-Pandemie beschleunigt massiv den Trend zum Onlinekauf, gleichzeitig sinken die Umsätze in bestimmten Segmenten des stationären Einzelhandels rasant. Dieser aktuelle Wandel trifft besonders Innenstädte und Stadtteilzentren. Das besorgt und alarmiert viele Städte, machte heute der Deutsche Städtetag nach einer Präsidiumssitzung in Mannheim deutlich.

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Statement des LKT NRW zur Bundestags- und Bundesratsentscheidung zur KdU-Beteiligung

Düsseldorf – Der Landkreistag NRW begrüßt die von Bundestag und Bundesrat beschlossene erhöhte KdU-Beteiligung durch den Bund. Diese entlaste die NRW-Kreise strukturell bei den laufend steigenden Soziallasten.

Bundestag und Bundesrat haben am 17. und 18. September 2020 angesichts der Corona-Pandemie über notwendige Finanzhilfen für Kommunen entschieden. Vor allem die im Gesetzespaket enthaltene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II begrüßte der Landkreistag NRW (LKT NRW) ausdrücklich: „Mit der Erhöhung der KdU-Beteiligung kommt der Bund unserer jahrelang erhobenen Forderung zur Bekämpfung der strukturellen Unterfinanzierung bei bundesrechtlich veranlassten Soziallasten nach, die auch über die Corona-Krise hinaus die kommunalen Haushalte Jahr für Jahr mehr belasten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Die Bundesbeteiligung an den KdU bedeutet für die NRW-Kreise als Hauptträger der Soziallasten im kreisangehörigen Raum in NRW eine wesentliche strukturelle und dauerhafte Stärkung“, so Klein. „Mit der Erhöhung des KdU-Anteils kann ein Teilbereich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt werden. Wir wissen zu schätzen, dass sich das Land in dieser Frage sehr gegenüber dem Bund eingesetzt hat.“

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