Ministerin Scharrenbach: Kurzzeitvermietung – Neue Wohnraum-ID schafft mehr Kontrolle bei der Kurzzeitvermietung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
In den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 1. Juli 2022 eine Wohnraum-ID. Hierfür bedarf es einer kostenfreien Registrierung über das zentrale Bauportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: www.bauportal.nrw. Wenn Wohnraum weniger als 90 Tage (bei Studierenden: weniger als 180 Tage) im Kalenderjahr kurzzeit vermietet werden soll, wird nach der Registrierung eine 12-stellige „Wohnraum-ID“ erstellt, die vom jeweiligen Anbieter bei allen Annoncen auf Onlineplattformen und in den Printmedien anzugeben ist.