Ministerin Scharrenbach: Thomas Hunsteger-Petermann unterstützt weiterhin interkommunale und regionale Zusammenarbeit
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:
Auf Vorschlag von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett am 22. August 2022, beschlossen, Thomas Hunsteger-Petermann zum 1. September 2022 als Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit in der 18. Legislaturperiode zu berufen.
Im Jahr 2021 wurden in NRW 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als 2017
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.
40,0 Prozent der Schüler und Schüler in NRW hatten im Schuljahr 2021/22 eine Zuwanderungsgeschichte
Düsseldorf (IT.NRW). Nahezu 964 200 und damit 40,0 Prozent der mehr als 2,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (ohne Freie Waldorfschulen und Weiterbildungskollegs) hatten im Schuljahr 2021/22 in Nordrhein-Westfalen eine Zuwanderungsgeschichte. Das waren 0,6 Prozentpunkte mehr als im Schuljahr 2020/21 (damals: 39,4 Prozent).
Ministerin Scharrenbach: Kurzzeitvermietung – Neue Wohnraum-ID schafft mehr Kontrolle bei der Kurzzeitvermietung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
In den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 1. Juli 2022 eine Wohnraum-ID. Hierfür bedarf es einer kostenfreien Registrierung über das zentrale Bauportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: www.bauportal.nrw. Wenn Wohnraum weniger als 90 Tage (bei Studierenden: weniger als 180 Tage) im Kalenderjahr kurzzeit vermietet werden soll, wird nach der Registrierung eine 12-stellige „Wohnraum-ID“ erstellt, die vom jeweiligen Anbieter bei allen Annoncen auf Onlineplattformen und in den Printmedien anzugeben ist.
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