Vorschlag zur Neuregelung der Entschädigungsverordnung (EntschVO) durch das Kommunalministerium (MHKBG NRW)
hier: Anpassung der Aufwandsentschädigungen nach Größenklassen der Eingruppierungsverordnung für Hauptverwaltungsbeamte
Nachdem bereits im letzten Jahr die Aufwandsentschädigungen für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten neu geregelt wurden, hat die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach nunmehr auch die strukturellen Bemessungsgrundlagen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker angepasst, um eine gewisse Gleichstellung zu erhalten.
Das führt zu einer generell moderaten Anpassung der Aufwandsentschädigungen, zum Teil aber auch zu erheblichen Veränderungen mit bis zu 20 Prozent.
Die Vorschläge können den unten angeführten PDF-Dokumenten entnommen werden und liegen den kommunalen Spitzenverbänden und kommunalpolitischen Vereinigungen derzeit zur Anhörung vor. Aus unserer Sicht bilden sie eine vernünftige neue Grundlage.
Weitere Veränderungen zur inhaltlichen Verbesserung der Entschädigungsverordnung sollen – so das Ministerium – im Rahmen einer zeitnahen Änderung der Gemeindeordnung NRW mit umgesetzt werden.
Bei weitergehenden Rückfragen steht Ihnen die KPV-Landesgeschäftsstelle unter 02361 5899-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gern zur Verfügung.
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