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Keine Grunderwerbsteuer für Erschließungsflächen |
Finanzgerichts-Entscheidung schafft Rechtsklarheit und erleichtert die Entwicklung von Städten und Gemeinden |
Städte und Gemeinden brauchen keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen für Grundstücke, auf denen später einmal Straßen oder öffentliche Grünflächen angelegt werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf auf Betreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW entschieden. |
Somit werden Kommunen, die ihr Siedlungsgebiet ausdehnen oder Brachflächen neu entwickeln wollen, nicht unnötig mit Kosten belastet für Anlagen, die dem Gemeinwohl dienen. ?Hier hat sich wirtschaftliche Vernunft zu Gunsten der Kommunen durchgesetzt?, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, den jüngst geschlossenen Vergleich. Gegen diese Ungleichbehandlung von Erschließungsgrundstücken hat die Gemeinde Hünxe, unterstützt vom Städte- und Gemeindebund NRW, vor dem Finanzgericht Düsseldorf Klage erhoben und einen Musterprozess geführt. Das Ergebnis, dem auch das NRW-Finanzministerium zustimmt, ist auf alle ähnlich gelagerten Fälle in Nord-rhein-Westfalen übertragbar. ?Dieser Vergleich kommt der Realität in der modernen Stadt- und Gemeinde-Entwicklung entgegen?, erklärte Schneider. Kommunen dürften nicht durch das Steuerrecht gezwungen werden, einen bestimmten Weg der Bauland-Entwicklung zu beschreiten. Nun sei klargestellt, dass Städte und Gemeinden darüber im Rahmen ihrer Planungshoheit nach örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden könnten. |