Deutscher Städtetag veröffentlicht neue Broschüre
Die Gewerbesteuer als wichtigste Steuer der Städte schwankt über längere Sicht betrachtet nur wenig stärker als andere lohn- und ertragsabhängige Steuern, weist aber eine deutlich höhere Wachstumsdynamik auf.
Zwischen 1995 und 2008 hat sich das bundesweite Aufkommen der Gewerbesteuer annähernd von 21,6 auf 41 Milliarden Euro verdoppelt. Das Aufkommen der übrigen lohn- und ertragsabhängigen Steuern, einschließlich der Körperschaftssteuer, stieg dagegen nur um rund ein Viertel. Das ergab eine aktuelle Analyse der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin, die der Deutsche Städtetag heute innerhalb seiner Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute Gemeindesteuer. Fakten und Analysen“ veröffentlichte.
Die Schwankungsbreite der Gewerbesteuer in diesem Zeitraum, der ziemlich exakt zwei Konjunkturzyklen umfasst, lag bei den übrigen konjunkturabhängigen Steuern nur 4,4 Prozentpunkte niedriger als bei der Gewerbesteuer. Verstärkt bzw. zu einem Großteil verursacht wurden die geringfügig größeren Schwankungen der Gewerbesteuer durch zahlreiche Steuerrechtsänderungen. Im Übrigen brach in der Finanzkrise im Jahr 2009 die Körperschaftsteuer noch viel dramatischer ein als die Gewerbesteuer.
„Trotz ihrer Konjunkturabhängigkeit und der Einnahmeneinbrüche im vergangenen Jahr ist die Gewerbesteuer eine gute Steuer, die nicht abgeschafft, sondern gestärkt werden sollte. Wäre die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer ersetzt worden, hätten wir seit Mitte der 90er Jahre geringfügig niedrigere Einnahmenschwankungen mit erheblichen Einbußen beim Wachstum unserer Steuereinnahmen bezahlen müssen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.
Auch für das in der Gemeindefinanzkommission debattierte Prüfmodell des Bundes mit einem Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer in einer Größenordnung von bis zu 23 Milliarden Euro statt bisher 3,5 Milliarden Euro gelte deshalb: „Bei einem Ersatz der Gewerbesteuer durch die Umsatzsteuer wäre nur wenig gewonnen, aber viel verloren. Außerdem würden die Kommunen über die Umsatzsteuer in hohem Maße zu Zuweisungsempfängern von Bund und Ländern, statt selbst über die Höhe ihrer Gewerbesteuer zu entscheiden. Das widerspricht unserer Vorstellung von kommunaler Selbstverwaltung.“
Zentrale Kritikpunkte am Prüfmodell des Bundes
In der Broschüre des Deutschen Städtetages werden darüber hinaus diese Kritikpunkte am Prüfmodell der Bundesregierung aufgelistet, das anstelle der Gewerbesteuer kommunale Zuschläge auf die Einkommen- und die Körperschaftsteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer vorsieht:
- Für die Kommunen, aber auch für Bund und Länder sind Steuerverluste zu befürchten, weil viele Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen eröffnet werden.
- Das Modell geht zu Lasten der einkommensteuerschwachen Kommunen.
- Auf der lokalen Ebene verschieben sich die Lasten von der Wirtschaft hin zu den Bürgern.
- Aufgrund der höheren Zuschlagsätze bei der Einkommensteuer in Kommunen mit bislang hohem Gewerbesteueraufkommen und/oder hohen Hebesätzen würden die dort lebenden Bürger höher belastet als vor der Reform.
- Das Band zwischen Wirtschaft und Kommunen würde massiv geschwächt. Das kommunale Interesse an Gewerbeansiedlungen würde deutlich abnehmen, da neue Wohngebiete auszuweisen fiskalisch viel lohnender würde.
Die Broschüre des Deutschen Städtetages räumt mit dem Vorurteil auf, die Gewerbesteuer stelle eine Sonderbelastung der Unternehmen dar, die im internationalen Vergleich ein Unikat sei. Eine wirtschaftskraftabhängige Steuer, die zumindest Elemente der Gewerbesteuer aufweist, erheben etwa Dänemark (Lohnsummensteuer), Frankreich (Gewerbesteuer, auch für freie Berufe), Luxemburg, Kanada und USA.
Zu der von den Wirtschaftsverbänden kritisierten Besteuerung gewinnunabhängiger Elemente im Rahmen der Gewerbesteuer sagte die Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Monika Kuban: „Nur in Ausnahmefällen kann es aufgrund der Besteuerung der Hinzurechnungen von Mieten, Zinsen, Pachten, Leasingraten in Verlustfällen zu Steuerzahlungen kommen. Nur wenn die Verluste geringer sind als die Hinzurechnungen, ist eine Steuerzahlung notwendig. Und in diesen wenigen Fällen kann, sofern die Existenz des Unternehmens hierdurch tatsächlich bedroht sein sollte, über Stundung und Erlass geredet werden.“
Außerdem gehe Deutschland innerhalb Europas bei der Besteuerung gewinnunabhängiger Elemente moderat vor. In Österreich beispielsweise sei diese Form der Besteuerung um ein Vielfaches höher, ohne dass hierdurch der Standort Österreich sonderlich gelitten hätte. Unternehmen haben dort als Kommunalsteuer drei Prozent auf die Bruttolohnsumme zu zahlen.
Aus dem Fazit der Broschüre: Die Gewerbesteuer hat sich in ihren Grundstrukturen bewährt. Die Probleme des kommunalen Finanzsystems liegen nur zu einem geringeren Teil auf der Einnahmenseite, alle nötigen Reformen können hier innerhalb des Systems gelöst werden. Viel dringender sind die Ungleichgewichte auf der Ausgabenseite der Kommunen, vor allem bei den Belastungen durch soziale Leistungen. Hier liegt der grundlegende Reformbedarf für die Gemeindefinanzkommission.
Die Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute Gemeindesteuer. Fakten und Analysen ist als Band 94 der Reihe „Beiträge des Deutschen Städtetages zur Stadtpolitik“ erschienen und als PDF-Dokument kostenfrei abrufbar unter www.staedtetag.de



