RWERWE-Chef Jürgen Großmann plant einem Pressebericht zufolge einen tiefgreifenden Umbau des Versorgers. Den Konzern wolle der Manager in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea (SE)) umwandeln, schreibt das "Handelsblatt" (Donnerstag) unter Berufung auf Unternehmenskreise. Diese SE solle als Holding fungieren, unter die dann unter anderem eine neue "Deutschland AG" geordnet werden soll. In dieser Sparte will Großmann die deutschen Vertriebs- und Netzaktivitäten bündeln. Ein Sprecher wollte die Informationen am Morgen nicht kommentieren.

Großmanns Plan sehe laut Zeitung zugleich vor, dass der Einfluss der kommunalen Aktionäre mit der Umwandlung begrenzt wird. Er wolle erreichen, dass die Kommunen, die rund ein Viertel der RWE-Anteile besitzen, künftig nur noch an der deutschen Tochtergesellschaft beteiligt sind. So solle der zweitgrößte deutsche Energiekonzern interessanter für internationale Investoren werden, denen der große politische Einfluss auf das Unternehmen suspekt ist. Laut Zeitung sträuben sich die Kommunen gegen dieses Vorhaben noch.

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SteuernWIESBADEN – Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im ersten Halbjahr 2010 nach vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 42,8 Milliarden Euro. Damit war das Defizit im ersten Halbjahr 2010 mehr als doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2009 (18,7 Milliarden Euro). Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung schlagen sich nun die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der in diesem Zusammenhang aufgelegten staatlichen Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur und der Finanzmärkte deutlich in den Haushalten von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung nieder. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (1 211,7 Milliarden Euro) errechnet sich für das erste Halbjahr 2010 aus dem Finanzierungssaldo eine Defizitquote von – 3,5%.

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HundesteuerDas Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat in einem aktuellen Urteil vom 08.06.2010 (Az.: 14 A 3021/08) entschieden, dass es wegen des Charakters der Hundesteuer als Aufwandsteuer nicht darauf ankomme, ob sich der Steuerpflichtige im Einzelfall den Aufwand der Hundehaltung eigentlich nicht leisten kann. Begründet wird dies damit, dass die Hundesteuer als Aufwandsteuer nicht an Einkommen und Vermögen des Steuerpflichtigen anknüpft, sondern an einen Aufwand, den sich dieser leistet.

Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in der Vorinstanz stellen danach die angefochtenen Bescheide nicht deshalb einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Abgabefreiheit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit dar, weil mit ihnen verfassungswidrig das Existenzminimum besteuert würde. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG, zu deren Erhebung die Gemeinden nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG ermächtigt sind. Aufwandsteuern erfassen den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung und besteuern damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

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articusStatement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, nach dem heutigen Spitzengespräch von Bund, Ländern und Kommunen zum Thema „Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche“

„Der Deutsche Städtetag unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die gesellschaftliche Teilhabe und die Bildungschancen von bedürftigen Kindern besser zu fördern. Über dieses Ziel hat es heute zwischen Bund, Ländern und Kommunen einen breiten Konsens gegeben. Ebenso einhellig war die Meinung, dass die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen für Kinder vordringlich ist.

Ob eine Chipkarte eingeführt werden soll, um den direkten Zugang von Kindern zu bargeldlosen Leistungen zu fördern, ist noch nicht entschieden. Es gab jedoch ein ziemlich klares Votum, zusätzliche Hilfen für Kinder von Langzeitarbeitslosen durch Sachleistungen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, das Für und Wider der Chipkarte weiter zu prüfen.

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MobilfunkmastenStädte- und Gemeindebund NRW rät von der Erhebung einer separaten Steuer auf Mobilfunkmasten ab

Der Ausbau der Infrastruktur für Mobile Kommunikation, insbesondere im ländlichen Raum, hat für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hohe Priorität. Dies machte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen, heute in Düsseldorf deutlich: „Eine Steuer auf einzelne Mobilfunkmasten, die zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben würde, liefe diesem Ziel zuwider“. Eine solche kommunale Steuer wird zurzeit in einigen Kommunen vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzsituation als möglicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erwogen.

Strukturpolitisch wäre eine Besteuerung von Mobilfunkmasten - über die Erschwerung der üblichen Telefonie hinaus - kontraproduktiv, legte Giesen dar. Nach wie vor - und mit deutlich zunehmender Tendenz - bleibe die Breitbandversorgung der überwiegend ländlich geprägten Regionen hinter den Breitbandangeboten in Ballungsräumen zurück.

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