RWE-Chef Jürgen Großmann plant einem Pressebericht zufolge einen tiefgreifenden Umbau des Versorgers. Den Konzern wolle der Manager in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea (SE)) umwandeln, schreibt das "Handelsblatt" (Donnerstag) unter Berufung auf Unternehmenskreise. Diese SE solle als Holding fungieren, unter die dann unter anderem eine neue "Deutschland AG" geordnet werden soll. In dieser Sparte will Großmann die deutschen Vertriebs- und Netzaktivitäten bündeln. Ein Sprecher wollte die Informationen am Morgen nicht kommentieren.
Großmanns Plan sehe laut Zeitung zugleich vor, dass der Einfluss der kommunalen Aktionäre mit der Umwandlung begrenzt wird. Er wolle erreichen, dass die Kommunen, die rund ein Viertel der RWE-Anteile besitzen, künftig nur noch an der deutschen Tochtergesellschaft beteiligt sind. So solle der zweitgrößte deutsche Energiekonzern interessanter für internationale Investoren werden, denen der große politische Einfluss auf das Unternehmen suspekt ist. Laut Zeitung sträuben sich die Kommunen gegen dieses Vorhaben noch.



WIESBADEN – Das Finanzierungsdefizit des Staates betrug im ersten Halbjahr 2010 nach vorläufigen Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 42,8 Milliarden Euro. Damit war das Defizit im ersten Halbjahr 2010 mehr als doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr 2009 (18,7 Milliarden Euro). Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung schlagen sich nun die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der in diesem Zusammenhang aufgelegten staatlichen Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur und der Finanzmärkte deutlich in den Haushalten von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung nieder. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (1 211,7 Milliarden Euro) errechnet sich für das erste Halbjahr 2010 aus dem Finanzierungssaldo eine Defizitquote von – 3,5%.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat in einem aktuellen Urteil vom 08.06.2010 (Az.: 14 A 3021/08) entschieden, dass es wegen des Charakters der Hundesteuer als Aufwandsteuer nicht darauf ankomme, ob sich der Steuerpflichtige im Einzelfall den Aufwand der Hundehaltung eigentlich nicht leisten kann. Begründet wird dies damit, dass die Hundesteuer als Aufwandsteuer nicht an Einkommen und Vermögen des Steuerpflichtigen anknüpft, sondern an einen Aufwand, den sich dieser leistet.
Statement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, nach dem heutigen Spitzengespräch von Bund, Ländern und Kommunen zum Thema „Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche“
Städte- und Gemeindebund NRW rät von der Erhebung einer separaten Steuer auf Mobilfunkmasten ab
