Tarifeinigung belastet die Landkreise stark und kostet kommunale Seite über 7 Milliarden Euro

Nach der Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat der Deutsche Landkreistag mitgeteilt, dass das Ergebnis die Landkreise stark belaste. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Mitarbeiter in den Kreisverwaltungen leisten gute Arbeit und sollen daher auch an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren und dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Die Einigung geht bis an die Grenze des Verkraftbaren." Gleichwohl sei auch festzustellen, dass mit zweieinhalb Jahren eine deutlich längere Laufzeit erreicht werden konnte. Die Forderung der Gewerkschaften habe bei einem Jahr gelegen.

Vereinbart wurden teilweise erhebliche Gehaltssteigerungen mit einem Gesamtvolumen von 7,5 % in drei Schritten bis August 2020 einschließlich Einmalzahlungen von 250 € für untere Gehaltsgruppen. Damit komme es laut Sager zu einem „Dreisprung in die nächsthöhere Erfahrungsstufe", weil nach Vollzug der dritten Teilerhöhung im Jahr 2020 jeder Mitarbeiter um eine Stufe besser verdienen würde. „Das ist ein deutlicher Lohnzuwachs, den sich die Kommunen viel kosten lassen. Damit wird der öffentliche Dienst auch im Hinblick auf die Gewinnung von Fachkräften attraktiver", so Sager.

Für die knapp 2,2 Mio. Beschäftigten in kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern, Sparkassen und kommunalen Unternehmen bedeute die Tarifeinigung eine zusätzliche Belastung von ca. 7,4 Mrd. €. Vor dem Hintergrund einer nach wie vor sehr niedrigen Inflationsrate sowie zuletzt sehr deutlichen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, die auch erheblich über denen der Lohnerhöhungen in der Gesamtwirtschaft liege, habe der Deutsche Landkreistag die Gewerkschaften zu einer deutlichen Mäßigung aufgerufen. „Dies konnte auch erreicht werden, weil aus 6 % auf ein Jahr nun 7,5 % auf zweieinhalb Jahre geworden sind", so der DLT-Präsident. Geboten sei außerdem eine wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten einschließlich der Festgehälter.

Quelle: https://www.landkreistag.de

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